Die Geberit AG hat am 13. Januar 2011 angekündigt, gemäss Beschluss des Verwaltungsrats maximal 5% des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals zurückzukaufen. Dies entspricht maximal 2'048'578 Namenaktien von je CHF 0.10 Nennwert.
Weitere Informationen zum aktuellen Stand des Rückkaufprogramms finden Sie auf der Homepage von SIX Swiss Exchange mit dem Link auf der rechten Seite.
Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die zurückgekauften Namenaktien mittels Kapitalherabsetzung zu vernichten und wird dies ab 2012 bei Generalversammlungen beantragen.
Rückkaufdetails
Der Rückkauf der zu erwerbenden Namenaktien erfolgt gemäss Main Standard der SIX Swiss Exchange über eine separate Handelslinie, auf welcher ausschliesslich Geberit mittels der mit diesem Rückkaufprogramm beauftragten Bank als Käuferin auftreten und eigene Namenaktien erwerben kann. Die für den Rückkauf geltenden Details:
Valorennummer 11.978.431 – ISIN CH0119784319 – Tickersymbol GEBNE
Verrechnungssteuer
Die eidg. Verrechnungssteuer von 35% der Differenz zwischen dem Rückkaufspreis der Namenaktien und deren Nennwert wird zuhanden der Eidg. Steuerverwaltung vom Rückkaufspreis abgezogen.
In der Schweiz domizilierte Personen haben Anspruch auf Rückerstattung der eidg. Verrechnungssteuer, wenn sie zum Zeitpunkt der Rückgabe das Nutzungsrecht hatten und keine Steuerumgehung vorliegt (Art. 21 VStG).
Im Ausland domizilierte Personen können die eidg. Verrechnungssteuer nach Massgabe allfälliger Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern.
Direkte Steuern
Im Privatvermögen gehaltene Namenaktien: Die Differenz zwischen Rückkaufspreis und Nennwert der Namenaktien ist steuerbares Einkommen (Nennwertprinzip).
Im Gesellschaftsvermögen gehaltene Namenaktien: Die Differenz zwischen Rückkaufspreis und Buchwert der Namenaktien ist steuerbarer Gewinn (Buchwertprinzip).
Aktionäre mit Steuerdomizil im Ausland werden gemäss der Gesetzgebung des entsprechenden Landes besteuert.