Aktionäre, die an Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz beteiligt sind und deren Beteiligungspapiere mindestens teilweise in der Schweiz kotiert sind, haben die Pflicht, die Über- oder Unterschreitung bestimmter Schwellen offen zu legen (3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3, 50 und 66 2/3 % der Stimmrechte).
Seit dem 1. Dezember 2008 werden diese Offenlegungen direkt über die entsprechende SIX-Plattform abgewickelt.
Informationen zu Offenlegungen von Beteiligungen erhalten Sie auf der Webseite der SIX Swiss Exchange. Bitte geben Sie dazu im Feld Unternehmen "Geberit" ein. Den Link zur SIX (Swiss Exchange) finden Sie rechts auf dieser Seite.
Archiv
Hier finden Sie alle Medienmitteilungen zu den Offenlegungen von Beteiligungen vor dem 1. Dezember 2008:
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13.03.2008 / Medieninformation:
Capital Group Companies, Inc., Los Angeles, USA, hält 5,0518% des Aktienkapitals der Geberit AG
03.03.2008 / Medieninformation:
Capital Group Companies, Inc., Los Angeles, USA, hält 4,6452% des Aktienkapitals der Geberit AG
28.02.2008 / Medieninformation:
MFS Investment Management, Boston hält 3,43% des Aktienkapitals der Geberit AG
25.01.2008 / Medieninformation:
Die Geberit AG hält eigene Aktien in der Höhe von 5,04 %
18.09.2007 / Medieninformation:
Barclays PLC, London, reduziert ihre Beteiligung am Aktienkapital der Geberit AG auf unter 5%
12.03.2007 / Medieninformation:
Barclays PLD, London hält neu 5,04% des Aktienkapitals der Geberit AG
04.05.2006 / Medieninforamtion:
Die Capital Group Companies, Inc., Los Angeles, USA, reduziert ihre Beteiligung am Aktienkapital der Geberit AG auf unter 5%
03.05.2005 / Medieninformation:
Capital Group Companies erhöht Ihre Beteiligung am Aktienkapital der Geberit Gruppe
13.07.2004 / Medieninformation:
Auflösung der Erbengemeinschaft von Klaus Gebert
09.06.2004 / Medieninformation:
Capital Group Companies reduziert ihre Beteiligung am Aktienmark der Geberit Gruppe