Offenlegung von Beteiligungen

Aktionäre, die an Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz beteiligt sind und deren Beteiligungspapiere mindestens teilweise in der Schweiz kotiert sind, haben die Pflicht, die Über- oder Unterschreitung bestimmter Schwellen offen zu legen (3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3, 50 und 66 2/3 % der Stimmrechte).

Seit dem 1. Dezember 2008 werden diese Offenlegungen direkt über die entsprechende SIX-Plattform abgewickelt.

Informationen zu Offenlegungen von Beteiligungen erhalten Sie auf der Webseite der SIX Swiss Exchange. Bitte geben Sie dazu im Feld Unternehmen "Geberit" ein. Den Link zur SIX (Swiss Exchange) finden Sie rechts auf dieser Seite.

Archiv

Hier finden Sie alle Medienmitteilungen zu den Offenlegungen von Beteiligungen vor dem 1. Dezember 2008: